Die Förderschulen in Hessen
Drucken

Zur Zeit werden hessenweit Schüler mit sonder-pädagogischem Förderbedarf entsprechend ihrem Leistungsvermögen und der Art ihrer Beeinträchtigung in 9 verschiedenen Formen der Förderschule unterrichtet:

  • Schule für Lernhilfe
  • Schule für Praktisch Bildbare
  • Schule für Körperbehinderte
  • Schule für Erziehungshilfe
  • Schule für Hörgeschädigte
  • Schule für Blinde
  • Schule für Sehbehinderte
  • Schule für Kranke
  • Sprachheilschule

Dieses differenzierte Angebot ermöglicht eine passgenaue  Förderung beeinträchtigter Schüler entsprechend ihres spezifischen Bedarfes. Neben dem Besuch einer Förderschule besteht auch die Option der Förderung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichtes an der Regelschule. Des weiteren gibt es in Hessen die Möglichkeit einer ambulanten Förderung, z.B. in den Bereichen  Sprachheilpädagogik und Erziehungshilfe. In diesen Zusammenhang kann auch die Arbeit der zur Zeit bestehenden 114 Beratungs- und Förderzentren eingeordnet werden. Sie leisten durch eine kontinuierliche begleitende Beratung und Förderung  an den Regelschulen einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung des sonderpädagogischen Förderbedarfes. Für den Erfolg dieser Arbeit spricht u.a. auch die Tatsache, dass in Hessen nur durchschnittlich 4,1 % aller Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf haben, während es bundesweit mehr als 4,8 % sind.

Die CDU möchte  insbesondere durch einen weiteren Ausbau der Arbeit in den Beratungs- und Förderzentren die Zahl derjenigen Schüler erhöhen, die trotz eines besonderen Förderbedarfes an der Regelschule verbleiben können. Daneben  steht sie  für den Erhalt des differenzierten Förderschulwesens ein. Bei allen Bemühungen für einen Verbleib möglichst vieler Schüler an der allgemeinbildenden Schule darf nicht verkannt werden, dass für einen Teil der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer Förderschule weiterhin notwendig ist. Hier erhalten sie eine individuelle Förderung durch speziell ausgebildete und motivierte Förderschullehrer in Räumen mit einem differenziertem Angebot an spezifischen Lehr- und Lernmitteln. In logischer Konsequenz wird es mit uns in Hessen weiterhin besondere Studiengänge  für das Lehramt an Förderschulen geben.
Die tägliche Arbeit mit benachteiligten Schülern stellt auch an die Arbeit der Förderschullehrer  hohe Anforderungen. Ihrem unermüdlichen Einsatz ist es unter anderen zu verdanken, dass es zunehmend gelingt, den benachteiligten Schülern eine gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Wir erkennen diese Arbeit ausdrücklich an und beabsichtigen deshalb, im Rahmen der in der nächsten Legislaturperiode   anstehenden Reform der hessischen Beamtenbesoldung,  auch für die Förderschullehrer bessere Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen.

Ein Festhalten am differenzierten Förderschulsystem beinhaltet auch dessen Weiterentwicklung. So wurde in der Vergangenheit durch eine neue Verordnung über die sonderpädagogische Förderung die Berufsorientierung gestärkt und damit die Unterstützung der Schüler beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt  weiter verbessert. Die Chancen des Übergangs in eine Ausbildung  wurden auch durch die Einrichtung von SCHuB- Klassen an elf hessischen Förderschulen erhöht. Andere Förderschulen nutzen die Möglichkeit der Einrichtung wöchentlicher betrieblicher Praxistage. Schließlich gibt  es inzwischen Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Förder- und Berufsschulen, beispielsweise durch die Einrichtung von Übergangskonferenzen beim Übergang von der Förderschule in die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung der Berufsschulen.
Entsprechend dem Wahlprogramm der CDU sollen die Förderschulen zukünftig auch in der Form aufgewertet werden, dass an Schulen für Lern- und Erziehungshilfe die Erlangung des Hauptschulabschlusses ermöglicht wird. Damit werden diesen Schulen erweiterte Möglichkeiten einer eigenen Profilbildung geboten.

Ganz im Gegensatz dazu beabsichtigt die SPD die weitgehende Abschaffung der Förderschulen. Förderschüler sollen dann gemeinsam mit Gymnasialschülern in einer Einheitsschule unterrichtet werden. Der CDU wird unterstellt, eine „Aussonderung in die Förderschule“  zu betreiben. Mit dieser Unterstellung diskriminiert die SPD  die sonderpädagogische Förderung und somit auch die Arbeit der Förderschullehrer. Schließlich müsste dann eine  Förderung im Gymnasium auch als „Aussonderung ins Gymnasium“ bezeichnet werden.    Bei der Forderung nach einer zwangsweise integrativen Beschulung  der meisten Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf wird auch verkannt, dass gegenwärtig integrierte lernbehinderte Schüler ihre eigenen Fähigkeiten negativer einschätzen als dies ihre Mitschüler in einer Lernhilfeschule tun. Gleiches gilt für das emotionale Wohlbefinden (vgl. hierzu: Andreas Hinz: Heterogenität in der Schule.  http://bidok.uibk.ac).
Kein Mensch käme wohl auf die Idee, z. B. in der Medizin Fachärzte  bzw. Spezialkliniken abzuschaffen. Demgegenüber fordert die SPD die Abschaffung der entsprechenden pädagogischen Einrichtungen. Dabei bemerkt so offenbar nicht, dass die Förderschulen bei ihren eigenen Schülern und deren Eltern eine hohe Akzeptanz besitzen.  Wenn man darüber hinaus auch die schulformbezogenen Ausbildungsgänge für das Lehramt abgeschafft haben will und es folglich zukünftig keine speziell ausgebildeten Förderschullehrer mehr geben soll, wird die Benachteiligung weniger begabter Kinder, insbesondere derer aus sozial ungünstigen Milieus, forciert. Hier darf man sich wohl fragen, ob und inwieweit dies mit den oft von Sozialdemokraten erhobenen Forderungen nach einer Verringerung sozialer Ungleichmäßigkeiten  vereinbar ist.

News-Ticker
CDU Landesverband
Hessen
0.72 sec. | 1780 Views